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Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen & Antworten für Verwendung von immuny.CHECK für Handel, Gastro & Dienstleistungen
Wird immer das ausgedruckte immuny-Formular mit QR Code benötigt, oder bietet immuny auch weitere Lösungswege?
Nein, es können auch ganz reguläre Nachweise per E-Mail übermittelt werden, oder aber anderweitige Ausdrucke übernommen werden.
Kann immuny die Nutzerdaten und die Daten des Ticketsystems eines Veranstalters kombinieren?
Ja, denn durch den Scan des generierten immuny-Codes und dem anschließenden hinzufügen eines Tickets, kann das System automatisch diese Datensätze (z.B. Termin, Vorstellung, Besucher, Platzdaten) kombinieren.
Die Daten werden verschlüsselt abgelegt und können bei Bedarf exportiert werden.
Wie erfasst immuny den Aufenthaltsort von Personen an definierten Points of Interest?
Der Aufenthalt von Personen kann über ein explizites Einbuchen in der immuny.CheckApp nachvollzogen werden. Somit kann der Aufenthaltsort bei aktiver, als auch bei passiver Nutzung der App erkannt werden.
Der Nutzer kann eine „In-Location-ID" scannen, um über den Aufenthaltsort zu informieren. Dies funktioniert jedoch nur bei aktiver Nutzung der App.
Zusätzlich kann eine Aufenthaltserkennung durch Geofencing in der Zukunft realisiert werden. Auch hierzu muss der Nutzer die App aktiv verwenden.
Kann der digitale Impfpass (Ubirch-Architektur) integriert werden?
Gegen Ende des Monates Mai wird der digitale (deutsche) Impfpass auf Basis der Ubirch-Architektur noch nicht in der breiten Verwendung sein.
Wichtig ist dahingehend zu erwähnen, dass er für internationale Anbieter keine Rolle spielt. Für die Hygiene- und Testmaßnahmen dürfte er aus amtlicher Sicht ebenso keine Rolle spielen. Das heißt, Testungen auch für Geimpfte und / oder Genesene (Antikörpertests) sollten Teil des Konzeptes bleiben.
Dies vorausgeschickt gibt es folgende Lösungsmöglichkeiten:
Integration des Papier-Impfpasses (durch Einreichung und Prüfung) durch immuny.Service als Teil des heutigen Standardprozesses.
-Integration des (noch nicht vorhandenen aber irgendwann im Herbst verfügbaren) digitalen DEUTSCHEN Impfpasses durch Integration des persönlichen digitalen Impfzertifikats (QR-Codes) in immuny und Prüfung gegen die gleichzeitig mit der Ubirch-Impf-App verfügbaren Dritt-Abfrager-Schnittstelle
-Integration des (noch nicht vorhandenen aber irgendwann im Herbst verfügbaren) digitalen EU-Impfpasses: siehe eine Zeile höher. (hier herrscht aber noch Unklarheit, auch darüber, ob es bei Verfügbarkeit eines EU-Digi-Impfpasses überhaupt noch einen DEUTSCHEN-Digi-Impfpass geben soll/darf).
Kann ich mit der immuny check.App auch die Rückverfolgbarkeit durch das Ordnungsamt laut der Coronaschutzverordnung gewährleisten?
Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) muss u.a. in gastronomischen Einrichtungen die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Die ist selbstverständlich durch die immuny.check-App gewährleistet.
Sie können die Kontaktnachverfolgung einfach unter dem Punkt „Kontaktnachverfolgung“ als Liste herunterladen.
Sie können das Datum inklusive Uhrzeit genau auswählen und die Zeitspanne festlegen. Es ist ferner möglich den exakten Zeitpunkt zu bestimmen oder eine entsprechende Zeitspanne – 1 Stunde, 2 Stunden oder 12 Stunden – zu wählen.